Gemäss Verordnung müssen alle Medikamentenpreise, die von der Grundversicherung bezahlt werden, mindestens alle drei Jahre überprüft werden. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Aufgrund geplanter Verordnungsanpassungen war das Bundesamt in den Jahren 2015 und 2016 untätig. Jetzt soll die angekündigte Überprüfung des Jahres 2017 erst Anfang 2018 umgesetzt werden. Bei gewissen Medikamenten hat …
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