Es gibt Fälle, in denen ein Arzt bei einem Patienten ein Medikament einsetzen möchte, welches in einer anderen als der in der auf der Spezialitätenliste zugelassenen Indikation verwendet wird, z.B. bei komplexen Krebsbehandlungen. Zahlen Krankenkassen diesen sogenannten «Off-Label-Use» des Medikaments? Zum Glück hat das Gesetz derartige Fälle vorgesehen. Gemäss Artikel 71a und b der Verordnung …
weiterlesen »Monsieur Santé
