Neben der klassischen Spezialitätenliste gibt es die Möglichkeit, via Artikel 71a-d der Krankenversicherungsverordnung Medikamente auf schnellem, pragmatischem Weg kassenpflichtig zu machen. Das Problem: Gedacht als Ausnahme, wird der «Off-Label-Use» vermehrt zur Regel, personalisierte Medizin sei Dank. Jetzt muss Bundesbern handeln. Link zum ausführlichen Artikel
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