Psychotherapie stellt gemäss den Bestimmungen des KVG dann eine kassenpflichtige Leistung dar, wenn die Behandlung durch einen Arzt (Psychiater/ärztlicher Psychotherapeut) durchgeführt wird. Freiberufliche, nichtärztliche Psychotherapie ist nicht kassenpflichtig bzw. nur dann kassenpflichtig, wenn die nicht ärztliche Psychotherapeutinnen oder Psychologen im Rahmen der sogenannten delegierten Psychotherapie tätig sind. Ärzte und Ärztinnen mit der nötigen Qualifikation, im Fachjargon «qualitative Dignität» genannt, können Psychotherapien an ihre angestellten Psychologen und Psychologinnen delegieren und deren Leistungen im Rahmen der Grundversicherung abrechnen. In diesem Fall gilt die Psychotherapie nämlich als ärztliche Leistung und wird von den Kassen bezahlt, sofern die Behandlung ärztlich verordnet ist.
Ist der Psychotherapeut ein Arzt dann zahlt die Kasse
Mit anderen Worten, die selbständig und auf eigene Rechnung tätigen Psychotherapeuten, welche nicht Ärzte sind, können ihre Leistungen (noch) nicht zulasten der Grundversicherung abrechnen. Wenn sie jedoch bei einem Arzt angestellt sind und unter seiner direkten Aufsicht, Anleitung und Verantwortlichkeit und in seiner Praxis therapeutische Massnahmen durchführen, gelten diese Leistungen als kassenpflichtig. Dazu gibt es eine Rechtsprechung des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes (EVG) aus dem Jahre 1981. Ein EVG-Urteil von 2003 hat die Voraussetzungen, unter denen die ärztliche delegierte Psychotherapie von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu übernehmen ist nochmals dahingehend präzisiert, dass für die Kostenübernahme der unselbständigen, delegierten psychotherapeutischen Behandlung «ein wesentliches rechtliches oder tatsächliches Subordinationsverhältnis vorliegen muss, damit sie als Pflichtleistung anerkannt werden kann».
Für Leistungen der freiberuflich tätigen, nicht-ärztlichen Psychotherapeuten bzw. Psychologen besteht zurzeit keine gesetzliche Leistungspflicht, d.h. die Kosten muss der Patient selbst bezahlen, wenn er nicht über eine Zusatzversicherung verfügt, die ganz oder teilweise die Kosten während einer bestimmten Behandlungsdauer übernimmt. santésuisse, der Branchenverband der anerkannten Krankenversicherer, führt eine Liste derjenigen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, welche die Aus- und Weiterbildungskriterien der Berufsverbände, d.h. der Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP), des Schweizerischen Psychotherapeutenverbandes (SPV) sowie des Schweizerische Berufsverband für Angewandte Psychologie (SBAP), erfüllen. Diese Liste hat empfehlenden Charakter und dient den Krankenversicherern, welche ihre Beiträge nach den Versicherungsbedingungen und Leistungsreglementen der von ihnen angebotenen Zusatzversicherungen richten.
Wieso diese Schlagzeilen?
Seit vielen Jahren laufen Bestrebungen die freiberuflichen Psychotherapeuten zur Tätigkeit für die soziale Krankenversicherung zuzulassen. Die Erarbeitung einer diesbezüglichen gesetzlichen Grundlage scheiterte jedoch u.a. daran, dass sich die Berufsverbände in Fragen der Aus- und Weiterbildung nicht einig waren und die Krankenversicherer mit erheblichen Kostenfolgen rechneten. Mit dem Erlass des ab 1. März 2013 gültigen Psychologieberufegesetz (PsyG) , welches die Aus- und Weiterbildung sowie die Berufsausübung der nichtärztlichen Psychotherapeuten national einheitlich regelt, erhoffen sich die Berufsverbände eine baldige Zulassung der freiberuflichen, nicht ärztlichen Psychotherapeuten zur Tätigkeit in der Grundversicherung. Zu gegebener Zeit soll – datengestützt – ein entsprechender Antrag dem Bundesamt für Gesundheit unterbreitet werden.
santésuisse geht nach wie vor grundsätzlich davon aus, dass eine Zulassung der nicht ärztlichen Therapeuten zu erheblichen Mehrkosten in der Grundversicherung führen wird und sieht daher keinen Grund für eine Aufnahme der nichtärztlichen Psychotherapeuten bzw. Psychologen in den Kreis der gesetzlichen Leistungserbringer. Diese Mehrkosten müssten dann über entsprechen höhere Prämien abgegolten werden, gemäss dem Grundsatz, dass die Prämien immer die Kosten decken müssen.
Monsieur Santé beabsichtigt, sich in einem späteren Artikel etwas konkreter den Leistungen der Krankenversicherer im Bereich der Psychotherapie zu widmen. Falls Dir diesbezüglich schon jetzt Fragen auf der Zunge brennen, kannst Du sie in seinem Info-Schalter auf Facebook stellen.




Michèle Rousselot, Co-Leiterin Berufspolitik FSP
8. März 2013
Es stimmt, mit dem Psychologieberufegesetz, das voraussichtlich am 1. April in Kraft tritt, ist eine wichtige Voraussetzung erfüllt, um die psychologischen PsychotherapeutInnen in die Grundversicherung aufzunehmen. Eine solche Aufnahme macht aus diversen Gründen absolut Sinn: Unter anderem wird der Nachwuchsmangel bei den PsychiaterInnen über kurz oder lang zu einem Versorgungsengpass führen, der durch psychologische PsychotherapeutInnen sehr gut behoben werden kann, da diese ebenso gut ausgebildet sind in Psychotherapie wie die PsychiaterInnen und auch “dieselbe” Psychotherapie anbieten. Die Aufhebung des Delegationsmodells würde zudem die Freiheit der PatientInnen bei der Wahl ihres Therapeuten vergrössern, was den Erfolg der Therapie erhöht. Schliesslich ist die therapeutische Beziehung erwiesenermassen ein zentraler Faktor für die Wirksamkeit.
Und was die Kosten betrifft: wir gehen aktuell nicht von wesentlichen Kostensteigerungen aus. Schliesslich wird ja – wie Monsieur Santé selbst beschreibt – ein grosser Teil der Leistungen bereits heute über das delegierte Modell erbracht und bezahlt. Allerdings bewegen wir uns hier im Reich der Spekulationen. Um fundierte Zahlen zur Verfügung zu haben, führt das Büro BASS zur Zeit in unserem Auftrag eine Studie durch, deren Resultate im Sommer vorliegen werden.
M. Santé /jpb
11. März 2013
Herzlichen Dank für den interessanten Kommentar. Was die Kostenfrage anbelangt, haben wir leider andere Erfahrungen gemacht. Oft wurden unsere Prognosen sogar deutlich übertroffen. Je höher das Leistungsangebot bzw. die Zahl der zugelassenen Leistungserbringer, desto höher die Kosten. Auf die Ergebnisse der Studie sind wir gespannt…