
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewährt Leistungen bei Mutterschaft. Doch welche Leistungen sind damit gemeint? Die Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt sowie den Leistungen während der Zeit nach der Geburt sind relativ komplex und oft verwirrend. Monsieur Santé beantwortet Deine Fragen.
Der Begriff der Mutterschaft ist im Art. 5 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil der Sozialversicherung (ATSG) folgendermassen definiert:
Mutterschaft umfasst Schwangerschaft und Niederkunft sowie die nachfolgende Erholungszeit der Mutter.
Grundleistungen in der Grundversicherung
Im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sind die besonderen Leistungen bei Mutterschaft abschliessend aufgeführt und in der Krankenpflege-Leistungsverordnung näher umschrieben. Diese umfassen:
- Die von Ärzten und Ärztinnen oder von Hebammen durchgeführten oder ärztlich angeordneten Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft;
- Die Entbindung zu Hause, in einem Spital oder einem Geburtshaus sowie die Geburtshilfe durch Ärzte und Ärztinnen oder Hebammen;
- Die notwendige Stillberatung
- Die Pflege und den Aufenthalt des gesunden Neugeborenen, solange es sich mit der Mutter im Spital aufhält.
Bei normalen Schwangerschaften werden zulasten der Grundversicherung folgende Kontrolluntersuchungen übernommen:
- Sieben Kontrolluntersuchungen vor und eine Kontrolluntersuchung zwischen der 6. und 10. Woche nach der Geburt
- Zwei Ultraschalluntersuchungen zwischen der 11. und 14. sowie zwischen der 20. und 23. Schwangerschaftswoche.
In einer Risikoschwangerschaft erfolgen die Kontrolluntersuchungen und mögliche zusätzliche Ultraschalluntersuchungen nach klinischem Ermessen. Bei entsprechender medizinischer Indikation wird auch eine der Geburt vorausgehende Untersuchung der Herztöne des Kindes mittels Kardiotokografie übernommen.
Nach der Entbindung zu Hause oder nach einer ambulanten Geburt und nach der vorzeitigen Entlassung aus dem Spital oder einem Geburtshaus vergüten die Krankenversicherer die Haus- bzw. Pflegebesuche der Hebamme während 10 Tagen nach der Geburt (ab dem 11. Tag nach der Geburt nur auf ärztliche Verordnung).
Zusätzlich übernimmt die Krankenversicherung einen Betrag von 100 Franken für die Geburtsvorbereitung in Kursen, welche die Hebamme in Gruppen durchführt. Ferner werden drei Stillberatungen nach der Geburt vergütet, die durch eine Hebamme oder eine speziell in Stillberatung ausgebildete Krankenschwester durchgeführt werden.
Zusatzleistungen in der Zusatzversicherung
Wohlgemerkt, hier handelt es sich um Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Zusatzversicherungen erbringen Leistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Diese sind von Krankenversicherer zu Krankenversicherer unterschiedlich. Falls Du über eine Zusatzversicherung verfügst, kannst Du die Leistungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, genannt «AVB», nachlesen.
In zwei weiteren Folgeartikeln wird Monsieur Santé etwas detaillierter auf Leistungen rund um das Thema Mutterschaft/Schwangerschaft eintreten und u.a. auf Leistungen hinweisen, die nicht kassenpflichtig sind.
Falls Nachwuchs geplant oder bereits unterwegs ist, dürften Dich diese Artikel besonders interessieren. Also, dranbleiben…



Renato
24. Januar 2013
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man den Versicherungen gerade bei Leistungen rund um die Schwangerschaft sehr genau auf die Finger schauen muss. Ich musste damals der Versicherung mehrmals Rechnungen korrigieren, weil man den Selbstbehalt verrechnet hat… Vertauen ist gut, Kontrolle ist besser.
M. Santé /gpa
24. Januar 2013
Lieber Renato
Vielen Dank für das Teilen Deiner Erfahrungen. Wenn Fehler passieren ist das sicher ärgerlich. Deshalb setzt sich Monsieur Santé bzw. santésuisse an verschiedenen Stellen dafür ein, dass es besser wird. Das Ressort Ausbildung bildet Krankenversicherungsfachleute aus, die durch Rechnungskontrolle dafür sorgen, dass der Prämienanstieg gedämpft wird. Diese Aufgabe ist anspruchsvoll und eine gute Ausbildung hilft, Fehler zu vermeiden. Oder ich empfehle Dir die Artikelserie TARMED-Orientierungslauf unserer Madame Santé. Sie gibt Dir Tipps, wie Du die komplizierten Arztrechnungen lesen und verstehen kannst. Ein Fernziel ist es allerdings den Aufbau dieser Rechnungen zu vereinfachen und für Normalsterbliche verständlich zu machen. Hier sind erste Schritte (auch mit Patientenorganisationen) angedacht.
Ich hoffe natürlich, dass Dir in Zukunft solche Probleme erspart bleiben.
Beste Grüsse